Rechtsprechung
BFH, 06.11.2012 - VII R 40/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China auch für die Montage von E-Bikes bestimmter Teile
- openjur.de
Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China auch für die Montage von E-Bikes bestimmter Teile
- Bundesfinanzhof
EGV 384/96 Art 13 Abs 1, EGV 384/96 Art 13 Abs 2, EGV 384/96 Art 13 Abs 4, EWGV 2474/93, EGV 71/97 Art 1, EGV 71/97 Art 3 Abs 1, EGV 171/2008, EGV 88/97 Art 3, EGV 88/97 Art 7 Abs ... 1, KN Pos 8711, KN Pos 8712, KN Pos 8714 UPos 9130
Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China auch für die Montage von E-Bikes bestimmter Teile
- Bundesfinanzhof
Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China auch für die Montage von E-Bikes bestimmter Teile
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 13 Abs 1 EGV 384/96, Art 13 Abs 2 EGV 384/96, Art 13 Abs 4 EGV 384/96, EWGV 2474/93, Art 1 EGV 71/97
Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China auch für die Montage von E-Bikes bestimmter Teile - rewis.io
Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China auch für die Montage von E-Bikes bestimmter Teile
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EG) Nr. 71/97 des Rates vom 10. Januar 1997
Erhebung von Antidumpingzöllen auf aus China eingeführte Fahrradteile - datenbank.nwb.de
Ausweitung des Antidumpingzolls auf Fahrradteile aus China verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erhebung von Antidumpingzöllen auf aus China eingeführte Fahrradteile
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 19.05.2011 - 4 K 156/10
- BFH, 06.11.2012 - VII R 40/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.01.2008 - C-37/06
Viamex Agrar Handel - Verordnung (EG) Nr. 615/98 - Richtlinie 91/628/EWG - …
Auszug aus BFH, 06.11.2012 - VII R 40/11
a) Nach diesem allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowohl von den nationalen Gerichten, die das Unionsrecht anwenden, als auch vom Unionsgesetzgeber zu beachten ist, dürfen die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. EuGH-Urteile vom 7. September 2006 C-310/04 --Spanien/Rat--, Slg. 2006, I-7285, Rz 97; vom 17. Januar 2008 C-37/06 und C-58/06 --Viamex Agrar Handel und ZVK--, Slg. 2008, I-69, Rz 33, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2008, 42). - EuGH, 07.09.2006 - C-310/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE NEUE BEIHILFEREGELUNG FÜR BAUMWOLLE FÜR NICHTIG
Auszug aus BFH, 06.11.2012 - VII R 40/11
a) Nach diesem allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowohl von den nationalen Gerichten, die das Unionsrecht anwenden, als auch vom Unionsgesetzgeber zu beachten ist, dürfen die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. EuGH-Urteile vom 7. September 2006 C-310/04 --Spanien/Rat--, Slg. 2006, I-7285, Rz 97; vom 17. Januar 2008 C-37/06 und C-58/06 --Viamex Agrar Handel und ZVK--, Slg. 2008, I-69, Rz 33, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2008, 42).
- FG Nürnberg, 30.11.2017 - 6 K 821/17
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist nicht einem selbständig neben die Kraftfahrzeugsteuererhebung tretenden Steuerbefreiungsverfahren vorbehalten, sondern eine rechtlich unselbständige Vorentscheidung im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung; der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 5 KraftStG erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2012 VII R 40/11, BStBl II 2012, 797 m.w.N.). - FG Hamburg, 19.05.2011 - 4 K 156/10
Zollrecht: Antidumpingzoll auf Fahrradteile
Rev., Az: VII R 40/11. - FG Hamburg, 06.05.2015 - 4 K 116/14
Zollrecht: Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) und Festsetzung von …
Hierbei hat der Senat auch berücksichtigt, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.11.2012 (VII R 40/11) ebenfalls von der Geltung der VO Nr. 71/97 und des damit auf die Einfuhr von Fahrradteilen aus China ausgeweiteten Antidumpingzolls ausgegangen ist.